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ERP ohne Defibrillator: welches Risiko für den Betreiber

Verfasst von Cyrille GAGNAIRE, France Défibrillateur. Veröffentlicht am 22. August 2026.

Seit dem 1. Januar 2020 müssen französische publikumsoffene Einrichtungen (ERP, etablissement recevant du public) der Kategorien 1 bis 3 über einen DAE (AED) verfügen, eine Pflicht, die später auf Kategorie 4 und dann auf einen Teil der Kategorie 5 ausgeweitet wurde. Manche Betreiber bleiben dennoch säumig, oft ohne zu erfassen, was ein Zwischenfall ohne einsatzbereites Gerät zivilrechtlich, versicherungstechnisch und strafrechtlich auslösen kann. Die Kategorie des ERP steht normalerweise in der Betriebsgenehmigung der Einrichtung, einem Dokument, das jeder Betreiber im Zweifel beim Rathaus anfordern kann. Ein Überblick über diese Risiken und die schnellsten Wege, sich davor zu schützen.

Eine Pflicht, die schrittweise in Kraft trat

Die loi 2018-527 (französisches Gesetz) schreibt einen Defibrillator in publikumsoffenen Einrichtungen vor. Die Pflicht gilt für die Kategorien 1 bis 3 seit dem 1. Januar 2020, für Kategorie 4 seit 2021 und für bestimmte Einrichtungen der Kategorie 5 seit 2022, gemäß dem decret 2018-1186 (französisches Dekret). Der Text legt außerdem Nebenpflichten fest, Beschilderung nach dem arrete vom 29. November 2018 (französischer Erlass) und Meldung des Geräts in Geo'DAE.

Diese Pflicht liegt beim Betreiber der Einrichtung, also bei der Person oder Organisation, die den laufenden Betrieb führt, nicht automatisch beim Eigentümer der Räumlichkeiten. Ein Gewerbemietvertrag sollte klar regeln, wer, Vermieter oder Mieter, diese Aufgabe trägt, um bei einer Kontrolle oder einem Vorfall keine Grauzone entstehen zu lassen. In einem Einkaufszentrum oder einer Passage mit mehreren Geschäften lohnt es sich, diese Frage schon bei der Vertragsunterzeichnung schriftlich zu klären, sonst geht leicht jede Seite davon aus, die andere kümmere sich darum.

Was ein Zwischenfall ohne einsatzbereiten DAE auslösen kann

Das Dekret sieht keine automatische Geldstrafe allein für das Fehlen eines Defibrillators vor. Das eigentliche Risiko liegt woanders. Erleidet jemand in einer verpflichteten Einrichtung einen Herzstillstand und ist das Gerät nicht vorhanden, außer Betrieb oder nicht auffindbar, kann dieses Versäumnis in ein zivilrechtliches Haftungsverfahren einfließen, das vom Opfer oder dessen Angehörigen angestrengt wird.

Je nach Umständen kann ein eindeutiges Versäumnis auch strafrechtlich geprüft werden, insbesondere wenn es eine Nachlässigkeit bei der Organisation der Sicherheit der Besucher widerspiegelt. Ein Gerät, das zwar vorhanden, aber abgelaufen, entladen oder mit veralteten Elektroden bestückt ist, wirkt sich genauso aus wie ein völlig fehlendes Gerät, das Material ist im entscheidenden Moment schlicht nicht einsatzbereit.

Folgen für Versicherung und Fortführung des Betriebs

Ein Versicherer prüft bei einem Schadensfall häufig, ob die Einrichtung ihre regulatorischen Pflichten erfüllt hat, einschließlich der Pflicht zum Defibrillator. Ein dokumentiertes Versäumnis schwächt die Position des Betreibers bei der Diskussion um die Deckung, selbst wenn der Vertrag den DAE nicht ausdrücklich erwähnt. Manche Berufshaftpflichtversicherungen verlangen bei Abschluss oder Verlängerung bereits eine genaue Angabe der vorhandenen Sicherheitsausrüstung.

Über die rein rechtliche Seite hinaus beschädigt ein Vorfall ohne funktionsfähiges Gerät das Vertrauen des Publikums, der Belegschaft und mitunter der Partner der Einrichtung. Manche Ausschreibungen oder Vereinbarungen mit Gebietskörperschaften verlangen bereits den Nachweis einer aktuellen DAE-Konformität.

Geo'DAE und Beschilderung, zwei oft vernachlässigte Pflichten

Eine ausgestattete Einrichtung ist nicht zwangsläufig regelkonform. Die Meldung in Geo'DAE ermöglicht es den Rettungsdiensten, bei einem Notruf das nächstgelegene Gerät zu lokalisieren, und ein nicht gemeldeter Defibrillator kann diese Lokalisierung verzögern. Die Beschilderung gemäß dem arrete vom 29. November 2018 muss das Gerät zudem von den Verkehrsflächen aus erkennbar machen.

Diese beiden Punkte, weniger sichtbar als ein physisch fehlendes Gerät, werden dennoch geprüft, sobald die Reaktionsgeschwindigkeit der Rettungskräfte einmal infrage steht. Beide lassen sich in wenigen Minuten korrigieren und rechtfertigen keinen Aufschub.

Orientierungswerte nach ERP-Kategorie

Der im decret 2018-1186 festgelegte Zeitplan unterscheidet nach Kategorien publikumsoffener Einrichtungen. Er bietet einen nützlichen Anhaltspunkt, um die eigene Situation zu prüfen, bevor man in der Nachrüstung weiter vorangeht.

ERP-KategorieAusstattungsfrist
Kategorien 1 bis 3Seit dem 1. Januar 2020
Kategorie 4Seit 2021
Bestimmte Einrichtungen der Kategorie 5Seit 2022

Ohne Verzug in die Konformität kommen

Die Nachrüstung erfordert weder ein hohes Budget noch eine lange Wartezeit. Die Miete beginnt bei rund 50 Euro zzgl. MwSt. im Monat, Wartung inklusive, mit einem Angebot innerhalb von 24 Stunden und einer Lieferung binnen 2 bis 5 Werktagen. Die Geräte sind mit einer Garantie von 5 Jahren abgesichert, was das finanzielle Risiko für den Betreiber begrenzt, der seine Situation bereinigt. Das Mietmodell verlagert außerdem einen Teil der technischen Überwachung, Selbsttests, Elektroden, Batterie, an einen spezialisierten Anbieter, was die Wahrscheinlichkeit eines Versäumnisses verringert.

Nachweise dieser Sorgfalt aufzubewahren, Wartungsvertrag, Screenshot der Geo'DAE-Meldung, Foto der angebrachten Beschilderung, ist ein einfacher Schutz gegen spätere Einwände. Diese Unterlagen lassen sich in einer Woche zusammenstellen, kein langwieriges Vorhaben.

Häufige Fragen

Was riskiert ein Betreiber, der keinen Defibrillator installiert, obwohl sein ERP dazu verpflichtet ist?

Das Dekret sieht für dieses bloße Fehlen keine automatische Geldstrafe vor. Das Risiko zeigt sich vor allem nach einem Unfall, das Versäumnis kann in ein zivilrechtliches Haftungsverfahren einfließen, unter Umständen auch ein strafrechtliches bei nachgewiesener Fahrlässigkeit, und schwächt die Position des Betreibers gegenüber seinem Versicherer.

Haftet der Eigentümer der Räumlichkeiten anstelle des Betreibers?

Die Pflicht liegt grundsätzlich beim Betreiber, also bei der Person, die die Einrichtung im Alltag führt, nicht zwangsläufig beim Eigentümer des Gebäudes. In einem Gewerbemietvertrag empfiehlt es sich, schriftlich festzuhalten, welche Partei diese Aufgabe trägt, um Streit bei einer Kontrolle zu vermeiden.

Entspricht ein defekter Defibrillator einem fehlenden Defibrillator?

Ja, in der Praxis schon. Eine rote Selbsttestanzeige, eine entladene Batterie oder abgelaufene Elektroden machen das Gerät im entscheidenden Moment unbrauchbar. Die Wartung, die laut Artikel R. 5212-25 des Code de la sante publique (französisches Gesundheitsgesetzbuch) dem Betreiber obliegt, soll genau das verhindern.

Wird die Geo'DAE-Meldung bei einer Kontrolle überprüft?

Sie wird nicht systematisch als solche kontrolliert, kann aber geprüft werden, wenn die Reaktionsgeschwindigkeit der Rettungskräfte nach einem Unfall einmal infrage steht. Es ist ein kostenloser, schneller Schritt, den es nach der Installation des Geräts nicht aufzuschieben gilt.

Wie lange dauert es, konform zu werden?

Ein Angebot lässt sich innerhalb von 24 Stunden einholen, die Lieferung erfolgt binnen 2 bis 5 Werktagen, und die Miete beginnt bei 50 Euro zzgl. MwSt. im Monat, Wartung inklusive. Von der Entscheidung bis zum installierten und gemeldeten Gerät reicht meist eine Woche.

Planen Sie eine Ausstattung?

Kauf, Miete ab 50 EUR zzgl. MwSt. pro Monat, Installation mit GéoDAE-Meldung, Wartung und Schulung: unser Team antwortet innerhalb von 24 Stunden.

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