
Rechtlicher Leitfaden
Defibrillatorpflicht in französischen Betrieben und öffentlichen Gebäuden: was das Gesetz vorschreibt
Welche Gebäude betroffen sind, bis wann, welche Beschilderung vorgeschrieben ist, wie die GéoDAE-Registrierung funktioniert, welche Wartung geschuldet ist und was bei Versäumnissen droht. Durchgehend mit amtlichen Quellen.
Verfasst von Cyrille GAGNAIRE, France Défibrillateur. Aktualisiert am 27. Juli 2026.
Der Rechtsrahmen in zwei Texten
Die Pflicht zur Ausstattung mit einem automatisierten externen Defibrillator (AED) beruht auf dem französischen Gesetz Nr. 2018-527 vom 28. Juni 2018, dem sogenannten Herzdefibrillator-Gesetz, ergänzt durch das Dekret Nr. 2018-1186 vom 19. Dezember 2018. Beide haben die Artikel L. 123-5 und R. 123-57 bis R. 123-60 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuchs geschaffen, die öffentlich zugängliche Gebäude verpflichten, einen sichtbaren und erreichbaren AED vorzuhalten.
Warum dieses Gesetz? Jedes Jahr erleiden in Frankreich rund 50 000 Menschen einen plötzlichen Herzstillstand. Ohne Defibrillation sinkt die Überlebenschance mit jeder verstreichenden Minute um etwa 10 Prozent: Ein AED in unmittelbarer Nähe verändert die Prognose grundlegend.
Mehrere öffentlich zugängliche Einrichtungen an einem Standort dürfen sich ein Gerät teilen (Artikel R. 123-58). Ein Einkaufszentrum kann so mehrere Geschäfte mit einem gemeinsamen AED abdecken, sofern er für alle in einer notfalltauglichen Zeit erreichbar bleibt.
Wer ist betroffen, und seit wann?
Die Kategorie eines öffentlich zugänglichen Gebäudes richtet sich nach seiner Personenkapazität. Die Pflicht trat zwischen 2020 und 2022 gestaffelt in Kraft; alle Fristen sind inzwischen verstrichen.
| Gebäudekategorie | Kapazität | AED verpflichtend seit |
|---|---|---|
| Kategorie 1 | Mehr als 1 500 Personen | 1. Januar 2020 |
| Kategorie 2 | 701 bis 1 500 Personen | 1. Januar 2020 |
| Kategorie 3 | 301 bis 700 Personen | 1. Januar 2020 |
| Kategorie 4 | 300 Personen und weniger (außer Kategorie 5) | 1. Januar 2021 |
| Kategorie 5 | Kleine Einrichtungen unter den Schwellen, je nach Tätigkeit | 1. Januar 2022 (aufgeführte Einrichtungen) |
Für Kategorie 5 (kleine Einrichtungen) erfasst Artikel R. 123-57 nur bestimmte Tätigkeiten: Einrichtungen für ältere oder behinderte Menschen, Gesundheitseinrichtungen, Bahnhöfe, Hotels und Restaurants in Höhenlagen, Berghütten, geschlossene und überdachte Sportstätten sowie Mehrzweck-Sporthallen.
Und Unternehmen ohne Publikumsverkehr? Das französische Arbeitsgesetzbuch schreibt keinen AED ausdrücklich vor, doch der Arbeitgeber bleibt an eine allgemeine Sicherheitspflicht gebunden (Artikel L. 4121-1) und muss die Erste-Hilfe-Ausstattung an die Risiken der Tätigkeit anpassen (Artikel R. 4224-14). Abgelegene Standorte, körperliche Arbeit, hohe Personaldichte, ältere Belegschaft: lauter Kriterien, die in der Gefährdungsbeurteilung deutlich für eine freiwillige Ausstattung sprechen.
Installation, Beschilderung und GéoDAE-Registrierung
Der AED muss an einem sichtbaren, leicht erreichbaren Ort angebracht und mit den im Erlass vom 29. November 2018 festgelegten genormten Piktogrammen ausgeschildert werden: ein Hinweisschild auf das Gerät und eine Wegweisung dorthin. Bewährte Praxis ist ein Gerät, das von jedem Punkt des Standorts in weniger als fünf Minuten hin und zurück erreichbar ist, idealerweise rund um die Uhr im Außenbereich in einem geeigneten, bei Bedarf beheizten Wandkasten.
Anschließend muss jedes Gerät in der nationalen Datenbank GéoDAE registriert werden (Dekret Nr. 2019-703 vom 4. Juli 2019), über die Rettungsdienste und Ersthelfer-Apps verfügbare AED finden. Ein nicht registriertes Gerät bleibt für den Rettungsdienst unsichtbar. France Défibrillateur übernimmt die GéoDAE-Registrierung bei jeder Installation, ebenso die vorgeschriebene Beschilderung.
Auch die Wartung ist Pflicht
Ein Defibrillator ist ein Medizinprodukt. Der Betreiber muss ihn daher unter den Bedingungen des Artikels R. 5212-25 des französischen Gesundheitsgesetzbuchs und nach Herstellerangaben instand halten: Austausch der Elektroden (übliche Lebensdauer 2 bis 5 Jahre) und der Batterie (3 bis 5 Jahre) vor Ablauf, regelmäßige Kontrolle der Selbsttestanzeige und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach jedem Gebrauch.
Ein installierter, aber nicht funktionsfähiger AED setzt den Betreiber stärker aus als gar keine Ausstattung. Genau dafür gibt es Verträge über vorbeugende Wartung: Sie dokumentieren die Kontrollen und nehmen die Fristen der Verbrauchsmaterialien vorweg.
Welche Folgen hat eine fehlende Ausstattung?
Die Texte sehen kein besonderes Bußgeld vor. Das Risiko liegt woanders: Kommt es in der Einrichtung zu einem Herzstillstand, kann das Fehlen eines vorgeschriebenen AED oder dessen mangelhafte Instandhaltung eine zivil- oder sogar strafrechtliche Haftung des Betreibers begründen. Die Sicherheitskommissionen können die Nichtkonformität zudem bei ihren regelmäßigen Begehungen feststellen, mit den entsprechenden behördlichen Folgen.
Häufige Fragen
Ist ein Defibrillator in jedem Unternehmen Pflicht?
Nein. Die gesetzliche Pflicht richtet sich an öffentlich zugängliche Gebäude der Kategorien 1 bis 4 sowie an bestimmte Einrichtungen der Kategorie 5 je nach Tätigkeit. Ein Unternehmen ohne Publikumsverkehr ist nicht ausdrücklich verpflichtet, doch die allgemeine Sicherheitspflicht gegenüber den Beschäftigten (Artikel L. 4121-1 des Arbeitsgesetzbuchs) und die Gefährdungsbeurteilung können eine Ausstattung deutlich nahelegen, besonders an abgelegenen oder stark frequentierten Standorten.
Welche Fristen galten?
Das Dekret Nr. 2018-1186 hat die Pflicht gestaffelt: 1. Januar 2020 für die Kategorien 1 bis 3, 1. Januar 2021 für Kategorie 4 und 1. Januar 2022 für die betroffenen Einrichtungen der Kategorie 5. Alle diese Fristen sind verstrichen, jede erfasste Einrichtung sollte heute ausgestattet sein.
Welche Einrichtungen der Kategorie 5 sind betroffen?
Einrichtungen für ältere und behinderte Menschen, Gesundheitseinrichtungen, Bahnhöfe, Hotels und Restaurants in Höhenlagen, Berghütten sowie geschlossene und überdachte Sportstätten und Mehrzweck-Sporthallen.
Muss der Defibrillator registriert werden?
Ja. Jeder betriebene AED muss in der nationalen Datenbank GéoDAE registriert werden (Dekret Nr. 2019-703), über die Rettungsdienste und Bürger-Apps die Geräte orten. France Défibrillateur nimmt diese Registrierung bei jeder Installation vor.
Was riskiert eine nicht ausgestattete Einrichtung?
Das Dekret sieht kein besonderes Bußgeld vor. Kommt es jedoch zu einem Zwischenfall, kann die zivil- und strafrechtliche Haftung des Betreibers wegen fehlender oder mangelhaft gewarteter Ausstattung geprüft werden, und die Sicherheitskommissionen können die Nichtkonformität bei ihren Begehungen feststellen.
Wer muss den Defibrillator warten?
Der Betreiber. Ein AED ist ein Medizinprodukt: Artikel R. 5212-25 des Gesundheitsgesetzbuchs verlangt, ihn instand zu halten, also Elektroden und Batterien vor Ablauf zu ersetzen und regelmäßig zu prüfen, entsprechend den Herstellerangaben.
Amtliche Quellen
- Gesetz Nr. 2018-527 vom 28. Juni 2018 über Herzdefibrillatoren (Légifrance)
- Dekret Nr. 2018-1186 vom 19. Dezember 2018 über AED (Légifrance)
- Erlass vom 29. November 2018 über die AED-Beschilderung (Amtsblatt vom 13. Dezember 2018)
- GéoDAE, nationale Defibrillator-Datenbank (französisches Gesundheitsministerium)
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