Defibrillator in Gewerberäumen: Vermieter oder Mieter, wer installiert ihn?
Verfasst von Cyrille GAGNAIRE, France Défibrillateur. Veröffentlicht am 1. September 2026.

Ein Ladenlokal bekommt einen neuen Mieter, eine Franchise wechselt den Geschäftsführer, ein Gewerbemietvertrag endet: Jedes Mal taucht die Frage nach dem Defibrillator wieder auf. Das französische Recht schreibt dieses Gerät für Einrichtungen mit Publikumsverkehr je nach Kategorie vor, legt aber nicht eindeutig fest, ob die Pflicht beim Eigentümer des Gebäudes oder beim Betreiber liegt, der dort seine Kunden empfängt. Hier erfahren Sie, wie das Gesetz diese Verantwortung tatsächlich verteilt und wie Sie sie in einem Gewerbemietvertrag absichern.
Die gesetzliche Pflicht richtet sich an den Betreiber, nicht zwingend an den Eigentümer
Das französische Gesetz 2018-527 und seine Durchführungsverordnung 2018-1186 (loi 2018-527, décret 2018-1186, französische Rechtsvorschriften) schreiben einen automatisierten externen Defibrillator, AED (im Französischen DAE genannt), in Einrichtungen mit Publikumsverkehr (ERP, die französische Kategorie für Gebäude mit Publikumsverkehr) nach einem Stufenplan je Kategorie vor: Kategorien 1 bis 3 seit dem 1. Januar 2020, Kategorie 4 seit 2021, und bestimmte Einrichtungen der Kategorie 5 seit 2022. Der Text richtet sich an den Betreiber der Einrichtung, also die Person oder das Unternehmen, das tatsächlich das Publikum empfängt und die Tätigkeit ausübt, nicht zwingend an den Eigentümer des Gebäudes.
In Räumen, die an einen Einzelhändler, ein Restaurant oder ein Fitnessstudio vermietet sind, ist der Betreiber somit der Mieter. Der Eigentümer ist nur betroffen, wenn er sein Geschäft selbst führt, etwa wenn er eine Tätigkeit mit Publikumsverkehr direkt in seinen eigenen Räumen betreibt. Diese Unterscheidung erklärt, warum so viele Gewerbemietverträge zu diesem Thema schweigen, obwohl die Pflicht durchaus eine der beiden Vertragsparteien betrifft.
Was der Gewerbemietvertrag festlegen sollte
Ein üblicher Gewerbemietvertrag beschreibt Instandhaltungspflichten, Nebenkosten und erforderliche Versicherungen, lässt aber oft jede Regelung zu Sicherheitsausrüstung wie dem Defibrillator aus. Ohne eigene Klausel geht jede Partei davon aus, dass die andere sich darum kümmert, was die Installation verzögert oder ein veraltetes Gerät ohne Erneuerung zurücklässt.
Eine einfache Klausel genügt, um diese Unklarheit zu beseitigen: Sie legt fest, wer das Gerät kauft oder mietet, wer die Wartung gemäß Artikel R. 5212-25 des französischen Gesetzbuchs für öffentliche Gesundheit (article R. 5212-25 du code de la santé publique, französische Gesundheitsvorschrift) übernimmt, wer die Selbsttestanzeigen prüft und wer die Meldung in GéoDAE (dem französischen nationalen Defibrillator Verzeichnis) aktualisiert. Dieser Punkt verdient dieselbe Verhandlung wie jede andere Sicherheitsausrüstung der Räume, vor der Unterschrift und nicht erst nach einem Vorfall.

Was mit dem Defibrillator bei einem Mieterwechsel geschieht
Ein Gewerbemietvertrag endet, ein Geschäft wird verkauft, eine Franchise wechselt den Geschäftsführer: In all diesen Fällen muss der Defibrillator weiterhin das Publikum schützen, das die Räume besucht, unabhängig vom Namen an der Tür. Es gibt zwei Möglichkeiten. Die erste behandelt das Gerät als fest mit den Räumen verbundene Ausstattung, die an Ort und Stelle bleibt und an den nächsten Betreiber übergeht, ähnlich einer Elektroinstallation.
Die zweite behandelt den Defibrillator als beweglichen Geschäftsgegenstand des ausziehenden Mieters, der ihn in seine neuen Räume mitnimmt. Keine Regel schreibt die eine oder andere Lösung vor, weshalb es sich lohnt, dies schriftlich festzulegen. In beiden Fällen muss die GéoDAE Meldung mit den Angaben des neuen Betreibers aktualisiert werden, sonst orten die Rettungsdienste ein Gerät, das einer Einrichtung zugeordnet ist, die dort nicht mehr besteht.
Eine Tabelle der Zuständigkeiten je nach Situation
Wer wofür zuständig ist, hängt vor allem davon ab, wer die Tätigkeit mit Publikumsverkehr tatsächlich ausübt. Die folgende Tabelle fasst die häufigsten Fälle im Einzelhandel und bei Dienstleistungen zusammen.
| Situation | Installation des Defibrillators | Wartung und Überwachung |
|---|---|---|
| Eigentümer, der sein Geschäft selbst führt | Eigentümer | Eigentümer |
| An einen unabhängigen Einzelhändler vermietete Räume | Mieter als Betreiber | Mieter als Betreiber |
| Franchise mit Geschäftsführer | Franchisenehmer, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht | Franchisenehmer, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht |
| Gebäude mit Geschäften im Erdgeschoss | Jeder Betreiber für seine eigene Einrichtung | Jeder Betreiber für seine eigene Einrichtung |
Miete, eine flexible Lösung für Gewerbemietverträge
Für einen Betreiber, der nicht sicher ist, ob er über Jahre in denselben Räumen bleibt, ist der Kauf eines Defibrillators nicht immer die praktischste Wahl. Die Miete, ab 50 Euro zzgl. MwSt. pro Monat mit inbegriffener Wartung, vermeidet die Bindung von Kapital in einer Ausrüstung, die während der Mietzeit eventuell übergeben oder zurückgegeben werden muss.
Dieses Modell umfasst in der Regel die Überwachung der Verbrauchsmaterialien und eine 5 jährige Garantie, mit einer Lieferung in 2 bis 5 Werktagen und einem Angebot innerhalb von 24 Stunden. Es vereinfacht auch den Übergang bei einem Betreiberwechsel, da ein Mietvertrag leichter übernommen oder gekündigt werden kann, als ein Kauf weiterverkauft werden könnte.
Vor Unterzeichnung des Mietvertrags vorausplanen
Der beste Zeitpunkt, die Frage des Defibrillators zu klären, ist die Verhandlung des Mietvertrags, nicht die Eröffnung des Geschäfts. Ein künftiger Betreiber kann den Eigentümer fragen, ob bereits ein Gerät installiert ist, in welchem Zustand sich Elektroden und Batterie befinden und ob die Wartung auf dem neuesten Stand ist. Ein Eigentümer kann seinerseits im Mietvertrag verlangen, dass der Mieter während der gesamten Mietdauer einen Defibrillator installiert und wartet.
Diese Klarstellung schützt beide Seiten: Der Eigentümer vermeidet, für ein Versäumnis haftbar gemacht zu werden, das in den Verantwortungsbereich des Betreibers fällt, und der Mieter vermeidet, die Pflicht erst bei einer Kontrolle zu entdecken, oder schlimmer, während eines Herzstillstands in seinen Räumen ohne rechtzeitig verfügbares Gerät.
Häufige Fragen
Muss der Eigentümer eines vermieteten Ladenlokals einen Defibrillator installieren?
Nicht automatisch. Die Pflicht aus dem französischen Gesetz 2018-527 richtet sich an den Betreiber der Einrichtung mit Publikumsverkehr, in der Regel also den Mieter, der dort seine Tätigkeit ausübt. Der Eigentümer ist nur betroffen, wenn er das Geschäft selbst führt. Es bleibt möglich und ratsam, diese Pflicht durch eine Klausel im Gewerbemietvertrag anders zu verteilen.
Was geschieht mit dem Defibrillator, wenn der Mieter die Räume verlässt?
Keine allgemeine Regel schreibt dies vor, daher bestehen zwei Möglichkeiten nebeneinander: Das Gerät bleibt für den nächsten Betreiber in den Räumen, oder es zieht mit dem Mieter als Geschäftsausstattung um. In beiden Fällen muss die GéoDAE Meldung mit den Angaben des neuen Betreibers aktualisiert werden.
Wer bezahlt die Wartung eines Defibrillators in gemieteten Räumen?
Artikel R. 5212-25 des französischen Gesetzbuchs für öffentliche Gesundheit weist die Wartung dem Betreiber der Einrichtung zu. In gemieteten Räumen bedeutet das in der Regel den Mieter, der die Tätigkeit ausübt, sofern der Gewerbemietvertrag keine andere Regelung zwischen den Parteien vorsieht.
Eignet sich die Miete eines Defibrillators für einen kurzfristigen Gewerbemietvertrag?
Ja, sie ist dafür besonders geeignet. Ab 50 Euro zzgl. MwSt. pro Monat mit inbegriffener Wartung und einer 5 jährigen Garantie vermeidet sie die Bindung von Kapital in einer Ausrüstung, die möglicherweise vor Ablauf der Abschreibung eines Kaufs übergeben oder zurückgegeben werden muss.
Sollte der Defibrillator im Gewerbemietvertrag erwähnt werden?
Das ist keine gesetzliche Pflicht, wird aber dringend empfohlen. Eine eigene Klausel vermeidet Missverständnisse darüber, wer das Gerät installiert, wer es wartet und was damit geschieht, wenn der Mieter auszieht oder das Geschäft verkauft wird.
Planen Sie eine Ausstattung?
Kauf, Miete ab 50 EUR zzgl. MwSt. pro Monat, Installation mit GéoDAE-Meldung, Wartung und Schulung: unser Team antwortet innerhalb von 24 Stunden.



